AGB
§1 Allgemein, Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LapMed GmbH & Co. KG (im weiteren Verlauf LapMed) gelten für die gesamten Geschäfte mit unseren Kunden ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LapMed hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LapMed gelten auch dann, wenn LapMed in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LapMed gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB).
1.3. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax genügt).
§2 Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt
2.1. Angebote der LapMed erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann LapMed dieses Angebot innerhalb von vier Wochen seit Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung zustande.
2.2. Unsere Kostenvoranschläge/Angebote Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte hieran stehen alleine uns zu.
2.3. LapMed behält sich Änderungen bei der Ausführung der Leistung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor. Insbesondere kann ein mitgeliefertes Peripheriegerät von dem im Vertrag bezeichneten Gerät abweichen, wenn dies nicht zu einer Änderung von Leistung oder Qualität des Hauptgerätes führt.
§3. Lieferungen, Leistungszeit, Teilleistungen
3.1. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Der Kunde darf die Annahme der Lieferung wegen unerheblichen Mängeln oder Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3. nicht verweigern.
3.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen LapMed, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei LapMed dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die LapMed nicht zu vertreten hat und durch die LapMed die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, sowie behördliche Maßnahmen und auch von LapMed nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
3.3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch LapMed setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus. 3.4. LapMed ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§4. Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1. Die Preise von LapMed verstehen sich –soweit nichts anderes vereinbart ist– unfrei ab Lager LapMed. Für nach Fälligkeit der Rechnung erforderliche Mahnungen wird je Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € fällig.
4.2. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LapMed über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4.4. Gerät der Kunde in Verzug, so ist LapMed berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch LapMed ist zulässig.
4.5. Wenn LapMed Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn LapMed andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist LapMed berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. LapMed ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.6. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von LapMed anerkannt ist.
4.7. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von LapMed anerkannt ist.
4.8. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Vollmacht von LapMed berechtigt.
§5. Eigentumsvorbehalt
5.1. LapMed behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag vor. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LapMed berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch LapMed liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, LapMed hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes –sowie Leih- und Demogeräte– pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Bei Demo- und Leihgeräten geht die Haftung auf den Kunden über.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln, vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Unternehmer tritt schon jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an LapMed ab. LapMed ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Unternehmer sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.
5.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde LapMed unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit LapMed Klage nach § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, LapMed die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den LapMed entstandenen Schaden.
5.5. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an eine dritte Person veräußert, wird LapMed schon jetzt – aufgrund hiermit ausdrücklich vereinbarter Forderungsabtretung – Inhaber der vertraglichen Ansprüche mit allen Nebenrechten, die gegenüber dem Dritten bestehen. Abtretungen und Verpfändungen dieser Forderungen sind von der vorherigen Zustimmung von LapMed abhängig.
5.6. Zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Kunde nicht befugt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist LapMed berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§6. Gefahrübergang, Transportversicherung
6.1. Lieferungen durch LapMed an Unternehmer erfolgen ab Lager Wehretal. Bei Lieferung ohne Aufstellung geht die Gefahr mit Auslieferung auf den Kunden über. Wenn die Lieferung beim Kunden aufgestellt werden und eine einmalige Einweisung erfolgen muss oder vereinbart ist, geht die Gefahr auch dann auf den Kunden über, wenn dieser die Einweisung oder das Aufstellen aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird dabei nicht gehemmt und richtet sich nach 4.2. dieser AGB.
6.2. Nimmt der Kunde die Lieferung eines Neugerätes bereits vor Einweisung in Betrieb, geht die Gefahr mit dem Beginn der Nutzung auf ihn über. Eine Haftung schließt LapMed in diesem Fall aus.
6.3. Im Fall der Versendung wird LapMed auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch LapMed. Transportschäden sind LapMed sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
§7 Sachmängelhaftung
7.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und Softwarefehlern. Hierzu gehören insbesondere Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3.
7.2. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Lapmed für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. LapMed ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt.
7.3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Sachmängelhaftungsausschlusses ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Vertragserfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn LapMed die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
7.5. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig (8.3 und 8.4 dieser AGB) angezeigt hat. Bei gebrauchten Sachen stehen dem Kunden Sachmängelhaftungsansprüche nur dann zu, wenn sie Bestandteil des Vertrages sind.
7.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7.7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Gerätedokumentation, ist LapMed lediglich zur Lieferung eines mangelfreien Produkthandbuches verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel des Produkthandbuches der ordnungsgemäßen Nutzung entgegensteht.
7.8. Sachmängelhaftungsansprüche jeder Art gegenüber LapMed sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn irgendwelche Bestandteile der Anlage ohne schriftliche Genehmigung von LapMed verändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Verschleißteile, sowie für den Fall anderer –uns nicht zuvor genannter– Verwendungszwecke, welche von dem betriebsüblichen Anwendungsbereich abweichen.
7.9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen LapdMed stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§8. Haftungsbeschränkungen
8.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der LapMed auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von LapMed für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
8.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
8.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der LapMed grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der LapMed nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
8.5. Für Sachmängel bei Gebrauchtgeräten wird nur dann gehaftet, wenn sie Bestandteil des Vertrages sind.
8.6. LapMed übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
§9. Ersatzteile
Als Ersatzteile kann LapMed erforderlichenfalls auch geprüfte Gebrauchtteile oder an deren Stelle andere funktionserhaltende technische Lösungen anbieten.
§10. Anwendersoftware
Wird dem Kunden mit unseren Lieferungen Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird ihm hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Eine Kopie der Software darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen, jegliche Änderungen an der Software sind verboten. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Updates werden gesondert berechnet.
§11. Aufstellung und Kundendienst
11.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch LapdMed oder von durch LapMed vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.
11.2. Vor Anlieferung von Geräten hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind.
11.3. Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von Geräten können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Aufstellungstermins die unter Ziffer 11.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.
11.4. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Sachmängelhaftung liegen, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.
§12. ElektroG
Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde verzichtet im Entsorgungsfall auf die Einrede der Verjährung. Ebenso wird durch unsere Lieferung der jeweilige Hersteller des Produktes von der Entsorgungs- und Rücknahmepflicht befreit.
§13. Sonstiges
13.1. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wehretal ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) sind ausgeschlossen.
13.3. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.